Voraussetzungen für die Zulassung zum  Studium an der Steinbeis Hochschule

Voraussetzungen für die Zulassung zum  Studium an der Steinbeis Hochschule

Formale Voraussetzung für ein Studium an der Steinbeis Hochschule ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung

Zulassung zum Bachelorstudium

Zum Bachelor-Studium zugelassen werden kann, wer die allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt.

1. Zugangsvoraussetzungen mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ohne Fachbindung liegen vor, wenn einer der folgenden Abschlüsse vorliegt:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil) mit Gültigkeit in Berlin
  • Hochschulreife durch berufliche Qualifizierung auf Basis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister*innen im Handwerk)
  • Abschlüsse von Fachoberschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
  • Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
  • Hochschulreife aus dem Ausland
  • Hochschulabschluss

2. Zugangsvoraussetzungen mit Fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung liegen vor, wenn eine der folgende Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur aller Fachrichtungen)
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Abschluss einer nach dem Berufsbildungsgesetz/der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich und mindestens dreijähriger Berufspraxis im erlernten Beruf

 

                                  Zulassung zum Masterstudium

Eine Zulassung zum Masterstudium setzt einen ersten Hochschulabschluss bzw. einen diesem gleichwertigen Abschluss voraus.

Zugangsvoraussetzungen sind daher:

  • Bachelorabschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelorstudiengang bzw. mindestens 180 Credit Points (ECTS)
  • oder gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie/Dualen Hochschule, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist
  • oder gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule
  • oder gleichwertiger anderer erster berufsqualifizierender Studienabschluss, der zur Erreichung der Studienziele befähigt
  • für ein weiterbildendes Master-Studium zusätzlich zum berufsqualifizierenden ersten Studienabschluss eine daran anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Beruflich Qualifizierte gemäß § 11 BerlHG ohne ersten Hochschulabschluss können für ein weiterbildendes Master-Studium in einer Zugangsprüfung die Qualifikation nachweisen, die einem Bachelorabschluss entspricht.

Projekt-Kompetenz-Studium

Das Studium setzt die Tätigkeit in einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation in Vollzeit während der gesamten Dauer des Studiums voraus.

Das Studium setzt zudem ein von der Steinbeis Hochschule zugelassenes und betreutes Projekt der Studierenden in den Unternehmen bzw. der sonstigen Organisation der Studierenden voraus. Sofern dieses Projekt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegt, ist dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen anzuzeigen.

Über die Annahme dieses Projektes entscheidet die Steinbeis Hochschule nach den Kriterien zur Qualität von Unternehmensprojekten oder Organisationsprojekten innerhalb des Projekt-Kompetenz-Studiums.

Weitere Voraussetzungen

Besondere Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Sollte das Studium spezielle Sprachkenntnisse erfordern, so kann von der Bewerberin/dem Bewerber verlangt werden, einen mündlichen und schriftlichen Test abzulegen, in welchem sie/er gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nachweist.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Steinbeis Hochschule auf Basis der Zulassungs­kriterien des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.